Rechtsschutzversicherung
Zu seinem Recht kommen ist teuer!
Zu seinem Recht kommen ist teuer!
Wer seit dem 1.1.2011 zu seinem Recht kommen will und deshalb die Gegenpartei verklagen möchte, muss 100 % der mutmasslichen Gerichtskosten vorschiessen.
Wer eine Klage bei Gericht einreichen will, muss wissen, dass er zusätzlich zu den eigenen Anwaltskosten einen Kostenvorschuss in der Höhe der voraussichtlichen Gerichtskosten leisten muss. Bei Gewinn eines Prozesses kann der Kläger diese Kosten zwar zurückfordern, allerdings muss er dies direkt bei der Gegenpartei tun und bei Nicht-Bezahlung das Inkasso selbst in die Wege leiten. Es stellt sich hier auch die Frage, ob der Unterlegene überhaupt zahlen kann! Das heisst der Kläger steht dann trotz gewonnenem Prozess finanziell schlechter da, als vorher.
Diese Vorausfinanzierung bedeutet für Kläger ein nicht zu unterschätzendes Kostenrisiko, das sie in Kauf nehmen müssen, um den Fall überhaupt vor Gericht zu bekommen. Durch diesen Umstand wird eine Klage vor Gericht für die meisten so nicht mehr finanzierbar sein. Familien sowie kleinere und mittlere Unternehmen werden deshalb aus Kostengründen oft auf ihr Recht verzichten müssen.
Es wird somit immer wichtiger eine Rechtsschutz-Versicherung zu besitzen. Die Rechtsschutz-Versicherung übernimmt bei einem versicherten Fall die Gerichts- und Anwaltskosten, die Expertisekosten sowie allfällige Prozessentschädigungen an die Gegenpartei. Zudem übernimmt die Rechtsschutz-Versicherung das Inkasso für ausstehende Forderungen.
Egal ob der Fall gewonnen oder verloren wird, dem Versicherten entstehen nebst der jährlichen Versicherungsprämie keine anderen Kosten oder Aufwendungen mehr.
Kontaktieren Sie uns, damit wir für Sie und Ihren Betrieb die optimale Lösung finden können.
Text-Quelle: Orion Rechtsschutz-Versicherung